Pflegegrade- Einfach erklärt
- Pflege-Partner
- 29. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich viele Fragen:Welche Pflegegrade gibt es? Was bedeuten sie genau? Und welche Unterstützung können Betroffene und Angehörige erwarten?Hier finden Sie einen Überblick – klar und verständlich erklärt.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade zeigen, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf. Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst (MD) nach einer Begutachtung zu Hause.
Die fünf Pflegegrade im Detail
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen
Betroffene sind in den meisten Bereichen noch selbstständig.
Hilfe wird vor allem bei einzelnen Tätigkeiten benötigt, z. B. im Haushalt, bei Einkäufen oder leichten körperlichen Einschränkungen.
Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen
Regelmäßige Unterstützung im Alltag ist nötig.
Oft geht es um Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder beim Zubereiten von Mahlzeiten.
Ambulante Pflegedienste können bereits regelmäßig eingebunden werden.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen
Betroffene brauchen täglich umfassende Unterstützung.
Angehörige oder Pflegekräfte übernehmen große Teile der Körperpflege, Medikamentengabe und Mobilität.
Häufig ist auch eine intensivere Betreuung in der Nacht sinnvoll.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen
Kaum oder keine Selbstständigkeit mehr möglich.
Umfassende Hilfe rund um die Uhr erforderlich.
Pflegebedürftige sind dauerhaft auf die Unterstützung durch Fachkräfte und Angehörige angewiesen.
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf, z. B. nach schweren neurologischen Erkrankungen.
Rund-um-die-Uhr-Versorgung ist notwendig, auch mit speziellem pflegerischem Wissen.
Angehörige können die Pflege in der Regel nicht allein leisten, ein ambulanter oder stationärer Dienst wird fast immer benötigt.
Leistungen zu den Pflegegraden
Zu jedem Pflegegrad gehören verschiedene Ansprüche – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge oder Kurzzeitpflege. Welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt davon ab, ob Angehörige selbst pflegen oder ob ein ambulanter Dienst übernimmt.
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