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Ihre persönliche

Pflege im Bezirk Hamburg-Mitte

Wo sind wir für Sie tätig?

  • Billstedt

  • Mümmelmannsberg

  • Horn

  • Billbrook

  • Hamm

Ihr Stadtteil - Unsere Zuständigkeit

Billstedt
In Billstedt, einem lebendigen Stadtteil mit viel Herz, sind wir täglich für unsere Klient:innen unterwegs. Unser Pflegedienst in Billstedt bietet Ihnen alle Leistungen der ambulanten Pflege – von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis zur Unterstützung im Alltag. Wir kennen die Umgebung, sind schnell vor Ort und begleiten Sie mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung – für Pflege, die wirklich ankommt.

Mümmelmannsberg
In Mümmelmannsberg kümmern wir uns mit Geduld und Menschlichkeit um unsere Klient:innen. Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie bei der Pflege zu Hause, bei Demenz, nach Klinikaufenthalten oder im Alltag. Wir sind mehrsprachig, kultursensibel und immer in Ihrer Nähe – für eine verlässliche häusliche Pflege in Mümmelmannsberg.

 

Horn
Im traditionsreichen Stadtteil Horn, zwischen Horner Rennbahn und den ruhigen Wohnstraßen, bieten wir Ihnen umfassende ambulante Pflege. Unser Pflegedienst in Horn unterstützt Sie individuell – bei medizinischer Versorgung, Grundpflege oder Verhinderungspflege. Mit kurzen Wegen und festen Bezugspersonen sorgen wir für Vertrauen, Sicherheit und Struktur im Alltag.

Billbrook
In Billbrook sind wir als Pflegedienst für den Hamburger Osten ebenfalls im Einsatz. Wir betreuen unsere Klient:innen in ruhigen Wohnlagen ebenso wie in Gewerbegebieten, wo viele Menschen auf zuverlässige häusliche Pflege angewiesen sind. Unser Team steht für Professionalität, Respekt und flexible Unterstützung – genau dort, wo Sie sie brauchen.

 

Hamm
In Hamm, nur wenige Minuten von der Hamburger Innenstadt entfernt, verbinden wir moderne Pflege mit persönlicher Zuwendung. Unser Pflegedienst in Hamm bietet ambulante Pflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Unterstützung – individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Wir sind verlässlich, herzlich und immer in Ihrer Nähe.

Die Leistungen in der Übersicht

🩺 1. Grundpflege (SGB XI)

Diese Leistungen betreffen die alltägliche, körperbezogene Pflege – besonders wichtig bei eingeschränkter Selbstständigkeit.

Dazu gehören z. B.:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden

  • Unterstützung beim An- und Auskleiden

  • Mobilisierung (z. B. Aufstehen, Positionswechsel im Bett)

  • Hilfe beim Toilettengang oder Inkontinenzversorgung

  • Mund- und Zahnpflege

  • Hautpflege und Eincremen

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
     

📌 Wird in der Regel über die Pflegekasse abgerechnet – je nach Pflegegrad.

💉 2. Behandlungspflege (nach SGB V)

Medizinisch verordnete Maßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden – nach ärztlicher Anordnung.

Zum Beispiel:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Medikamentengabe (z. B. Tabletten richten oder verabreichen)

  • Injektionen (z. B. Insulin)

  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

  • Katheterpflege

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
     

📌 Wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Hausarzt stellt eine Verordnung aus).

🧼 3. Hauswirtschaftliche Versorgung

Wenn Alltagstätigkeiten im Haushalt nicht mehr selbst möglich sind, unterstützen wir zuverlässig – mit Herz und Struktur.

Beispiele:

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäsche waschen und zusammenlegen

  • Einkäufe erledigen

  • Zubereitung kleiner Mahlzeiten

  • Müllentsorgung

  • Wechseln der Bettwäsche
     

📌 Kann über Pflegegrad, Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder privat abgerechnet werden.

🤝 4. Betreuungs- & Entlastungsleistungen

(§ 45b SGB XI)

Für viele Menschen ist es wichtig, Gesellschaft, Orientierung oder Hilfe beim Organisieren zu haben. Genau das bieten wir an – ganz individuell.

Dazu gehören z. B.:

  • Vorlesen, Spazierengehen, Gespräche führen

  • Unterstützung bei Terminen, z. B. beim Arzt

  • Begleitung zu Behörden, Kirche oder Friseur

  • Hilfe beim Sortieren von Unterlagen

  • Aktivierende Betreuung (Gedächtnistraining, kleine Aufgaben im Alltag)
     

📌 Wird u.a. über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € bei der Pflegekasse abgerechnet. 

🧾 5. Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, müssen regelmäßig eine Beratung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Wir bieten an:

  • Pflegeberatung direkt zu Hause

  • Nachweis für die Pflegekasse

  • Unterstützung bei Fragen zur Pflege

Tipps zur besseren Organisation der häuslichen Pflege

​📌 Pflicht je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2+3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4+5: alle 3 Monate

📑 6. Unterstützung bei Anträgen &  Kommunikation mit Kassen

Pflegeanträge sind oft kompliziert – wir helfen Ihnen dabei:

Wir übernehmen z. B.:

  • Unterstützung beim Erstantrag für einen Pflegegrad

  • Hilfe bei Höherstufungsanträgen

  • Kommunikation mit Krankenkasse und MDK

  • Vorbereitung auf Begutachtungstermine

  • Dokumentation & Nachweise zur Bedarfsermittlung

💬 Haben Sie Fragen?
Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation in einem kostenlosen Erstgespräch

Rufen Sie uns an unter:
📱 +49 40 648 607 71
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